
Foto: Eva-Maria Neumeister
Die Losung heute:
Gottes Wort für jeden Tag
Aktuelle Informationen & Veranstaltungen
Aktuelle Informationen & Veranstaltungen
Öffentliche Kirchengemeinderatssitzung Dienstag, 14.10.2025, 19.30 Uhr, Mayersaal
Tagesordnung:
Impuls
Formalia: Feststellung der Tagesordnung, Protokolle
  01.   Anregungen/ Fragen aus der Gemeinde
  02.   Ausstellung Dietrich Bonhoeffer am Volkstrauertag
  03.   Bericht aus der Jugendarbeit
  04.   Kirchenwahl 2025
  05.   Verwaltungsangelegenheiten
  06.   Benutzung der Toiletten am Hoirlesabend
  07.   Termine
  08.   Verschiedenes
Zuvor findet eine nichtöffentliche Sitzung statt.
Impuls
Formalia: Feststellung der Tagesordnung, Protokolle
  01.   Anregungen/ Fragen aus der Gemeinde
  02.   Ausstellung Dietrich Bonhoeffer am Volkstrauertag
  03.   Bericht aus der Jugendarbeit
  04.   Kirchenwahl 2025
  05.   Verwaltungsangelegenheiten
  06.   Benutzung der Toiletten am Hoirlesabend
  07.   Termine
  08.   Verschiedenes
Zuvor findet eine nichtöffentliche Sitzung statt.

Der Seniorenkreis „Frohes Alter" trifft sich wieder am Donnerstag, 16. Oktober, um 14.30 Uhr im Bonhoeffersaal.
Nach dem gemeinsamen Kaffeetrinken werden die Kinder des Gemeindehauskindergartens uns vorführen, was sie für Erntedank eingeübt haben.Herzliche Einladung dazu.
Das Seniorenteam


Einblicke in das Leben im Tschad
Manfred Grüning berichtet am Donnerstag, 16. Oktober 2025 um 19.30 Uhr BonhoeffersaalManfred Grüning, seine Frau Petra geb. Grözinger und ihre Kinder lebten 10 Jahre im Tschad.
Über 120 Sprachen werden im Tschad gesprochen, viele davon haben bisher keine Schrift. Für die Menschen dieser Sprachen ist Schule deshalb nur in einer Fremdsprache möglich. Im Rahmen seiner christlichen Arbeit unterstützte Manfred die Schriftentwicklung solcher lokalen Sprachen.
An diesem Abend nimmt uns Manfred mit hinein in das Leben im Tschad mit seinen Herausforderungen, den Begegnungen mit den Menschen dort und gibt Einblicke in seine Arbeit. Zu diesem Abend laden wir herzlich ein!
Arbeitskreis Mission der ev. Kirchengemeinde Steinheim




Hoffnung, Zuversicht und die Zukunft der Kirche
Wenn es um die Zukunft der Kirche geht, werden oft düstere Prognosen gezeichnet. Hat Kirche noch eine Zukunft? Jörg Kresse beschäftigt sich seit Jahren mit dieser Thematik. Als Jugendreferent begleitete und begleitet er viele junge Menschen in die Kirche und in der Kirche. Er schaut aus biblischer und gesellschaftlicher Sicht auf das Thema und bringt Thesen mit, an denen man sich reiben darf. Er ist davon überzeugt, dass uns manche Veränderungen sehr schwerfallen werden. Aber er ist sich auch sicher, dass Kirche Zukunft hat!Alle Männer sind zu diesem Abend am Freitag, den 17.10.2025 um 19:30 Uhr ins Evangelische Gemeindehaus, Hauptstraße 10, herzlich eingeladen.
Der Eintritt ist frei. Zur Deckung der Kosten (Vesper, Getränke, etc.) wird um einen freiwilligen Beitrag gebeten.

Jörg Kresse Foto: Privat


Frauenfrühstück am 25. Oktober
Wir laden Sie ein zum Frauenfrühstück am Samstag, 25. Oktober 2025 von 9.00 Uhr bis 11.00 Uhr in den Bonhoeffersaal im Ev. Gemeindehaus Steinheim. Christiane Marton, Pastoralpsychologin, spricht zum Thema “Versteckter Segen”Bitte melden Sie sich bis spätestens 20.10.2025 an bei Gerda Launer, Hauptstraße 59,
Tel.: 0 73 29 / 55 80, Mail: Gerda.Launer@t-online.de oder bei Petra Serino im Gemeindebüro, Tel.: 0 73 29 / 244, Mail: pfarramt.steinheim-albuch@elkw.de


Am 30. November 2025 finden die Wahlen zur Landessynode und zum Kirchengemeinderat statt.
Der Kirchengemeinderat Steinheim hat in seiner Sitzung vom 08.07.2025 und der Kirchengemeinderat Söhnstetten in seiner Sitzung vom 24.07.2025 beschlossen, für die jeweiligen Kirchengemeinden eine Wählerliste anzulegen.
Gemeindeglieder mit mehreren Wohnsitzen können wählen, in welcher Gemeinde sie an der Wahl teilnehmen wollen
Eine Wahl ist auch per Briefwahl möglich.
Allen wahlberechtigen Gemeindegliedern werden zusammen mit der Wahlbenachrichtigung die Unterlagen für die Briefwahl zugesandt. Die Wahlbenachrichtigung gilt auch als Briefwahlschein.
Die Gemeindeglieder werden gebeten, Wahlvorschläge einzureichen. Dazu wird Folgendes bekannt gegeben: Für ein Gelingen der Wahlen sind gute Wahlvorschläge entscheidend.
Nur wer aus der Gemeinde jetzt zur Wahl vorgeschlagen wird, kann gewählt werden. Synodale und Kirchengemeinderäte übernehmen eine wichtige Verantwortung in der Gemeinde und in der Landeskirche.
Sie müssen bereit sein, das für ihr Amt vorgeschriebene Gelübde abzulegen. Kirchengemeinderäte legen das folgende Gelübde ab: „Im Aufsehen auf Jesus Christus, den alleinigen Herrn der Kirche, bin ich bereit, mein Amt als Kirchengemeinderat zu führen und dabei mitzuhelfen, dass das Evangelium von Jesus Christus, wie es in der Heiligen Schrift gegeben und in den Bekenntnissen der Reformation bezeugt ist, aller Welt verkündigt wird. Ich will in meinem Teil dafür Sorge tragen, dass die Kirche in Verkündigung, Lehre und Leben auf den Grund des Evangeliums gebaut wird, und will darauf Acht haben, dass falscher Lehre, der Unordnung und dem Ärgernis in der Kirche gewehrt wird. Ich will in meinem Dienst im Gehorsam gegen Jesus Christus nach der Ordnung unserer Landeskirche tun.“
Das Gelübde der Synodalen der Landessynode lautet:
„Ich gelobe vor Gott, mein Amt als Mitglied der Landessynode im Aufsehen auf Jesus Christus, den alleinigen Herrn der Kirche, zu führen. Ich will in meinem Teil dafür Sorge tragen, dass die Kirche in Verkündigung, Ordnung und Leben auf den Grund des Evangeliums gebaut werde, wie es in der Heiligen Schrift gegeben und in den Bekenntnissen der Reformation bezeugt ist, ich will die Verfassung der Kirche gewissenhaft wahren und darauf Acht haben, dass falscher Lehre, der Unordnung und dem Ärgernis in der Kirche gewehrt werde. So will ich treulich mithelfen, dass die Kirche in allen Stücken wachse an dem, der das Haupt ist, Christus.“ Die vorgeschlagenen Bewerber müssen am Tage der Wahl das 18. Lebensjahr vollendet haben. Sie müssen ihre Zustimmung zur Aufnahme in den betreffenden Wahlvorschlag und ihre Bereitschaft zur Ablegung des Gelübdes erklärt haben. Diese Erklärung ist dem Wahlvorschlag anzuschließen. Kein Bewerber darf auf mehreren Wahlvorschlägen genannt sein. Bitte beachten!
Die Wahlvorschläge zum Kirchengemeinderat können bis zum Freitag, 10. Oktober 2025, 18.00 Uhr beim geschäftsführenden Pfarramt schriftlich eingereicht werden.
Für die Kirchengemeinde Steinheim: Pfarrstraße 22
Für die Kirchengemeinde Söhnstetten: Kirchstraße 27
Ein Vordruck ist beim Pfarramt erhältlich.
Für die Kirchengemeinde Steinheim sind 9 Kirchengemeinderäte zu wählen und für die Kirchengemeinde Söhnstetten 7 Kirchengemeinderäte.
Die Wahlvorschläge dürfen für Steinheim höchstens 18 und für Söhnstetten 14 (doppelte Anzahl der zu wählenden KGR) Bewerber unter Angabe von Namen, (Haupt-)Beruf oder Dienstbezeichnung in nummerierter Reihenfolge aufführen.
Wahlvorschläge zum Kirchengemeinderat sind von mindestens zehn zur Wahl berechtigten Gemeindegliedern unter Angabe des Namens und der Anschrift zu unterzeichnen.
Bei der Wahl zur Landessynode gehört unsere Gemeinde zum Wahlkreis 8 Aalen/Schwäbisch Gmünd/Heidenheim. Für diesen Wahlkreis sind die Wahlvorschläge bei dem Vorsitzenden des Vertrauensausschusses für die Wahl, Pfarrer Nicolai Gießler, Lange Straße 23 in 73467 Kirchheim/Ries bis spätestens 19. September 2025 um 18 Uhr einzureichen.
In unserem Wahlkreis sind 3 Laien und 2 Theologen zu wählen. Der Wahlvorschlag für die Synodalwahl darf nicht mehr als die dreifache Zahl von Bewerbern enthalten; die Bewerber sind nach Theologen und Laien getrennt in geordneter, nummerierter Reihenfolge aufzuführen.
Diese Wahlvorschläge sind von mindestens zwanzig im Wahlkreis wahlberechtigten Kirchengemeindegliedern zu unterzeichnen.
Wir bitten alle Gemeindeglieder, die Wahlvorschläge vorzubereiten und einzureichen
Der Kirchengemeinderat Steinheim hat in seiner Sitzung vom 08.07.2025 und der Kirchengemeinderat Söhnstetten in seiner Sitzung vom 24.07.2025 beschlossen, für die jeweiligen Kirchengemeinden eine Wählerliste anzulegen.
Gemeindeglieder mit mehreren Wohnsitzen können wählen, in welcher Gemeinde sie an der Wahl teilnehmen wollen
Eine Wahl ist auch per Briefwahl möglich.
Allen wahlberechtigen Gemeindegliedern werden zusammen mit der Wahlbenachrichtigung die Unterlagen für die Briefwahl zugesandt. Die Wahlbenachrichtigung gilt auch als Briefwahlschein.
Die Gemeindeglieder werden gebeten, Wahlvorschläge einzureichen. Dazu wird Folgendes bekannt gegeben: Für ein Gelingen der Wahlen sind gute Wahlvorschläge entscheidend.
Nur wer aus der Gemeinde jetzt zur Wahl vorgeschlagen wird, kann gewählt werden. Synodale und Kirchengemeinderäte übernehmen eine wichtige Verantwortung in der Gemeinde und in der Landeskirche.
Sie müssen bereit sein, das für ihr Amt vorgeschriebene Gelübde abzulegen. Kirchengemeinderäte legen das folgende Gelübde ab: „Im Aufsehen auf Jesus Christus, den alleinigen Herrn der Kirche, bin ich bereit, mein Amt als Kirchengemeinderat zu führen und dabei mitzuhelfen, dass das Evangelium von Jesus Christus, wie es in der Heiligen Schrift gegeben und in den Bekenntnissen der Reformation bezeugt ist, aller Welt verkündigt wird. Ich will in meinem Teil dafür Sorge tragen, dass die Kirche in Verkündigung, Lehre und Leben auf den Grund des Evangeliums gebaut wird, und will darauf Acht haben, dass falscher Lehre, der Unordnung und dem Ärgernis in der Kirche gewehrt wird. Ich will in meinem Dienst im Gehorsam gegen Jesus Christus nach der Ordnung unserer Landeskirche tun.“
Das Gelübde der Synodalen der Landessynode lautet:
„Ich gelobe vor Gott, mein Amt als Mitglied der Landessynode im Aufsehen auf Jesus Christus, den alleinigen Herrn der Kirche, zu führen. Ich will in meinem Teil dafür Sorge tragen, dass die Kirche in Verkündigung, Ordnung und Leben auf den Grund des Evangeliums gebaut werde, wie es in der Heiligen Schrift gegeben und in den Bekenntnissen der Reformation bezeugt ist, ich will die Verfassung der Kirche gewissenhaft wahren und darauf Acht haben, dass falscher Lehre, der Unordnung und dem Ärgernis in der Kirche gewehrt werde. So will ich treulich mithelfen, dass die Kirche in allen Stücken wachse an dem, der das Haupt ist, Christus.“ Die vorgeschlagenen Bewerber müssen am Tage der Wahl das 18. Lebensjahr vollendet haben. Sie müssen ihre Zustimmung zur Aufnahme in den betreffenden Wahlvorschlag und ihre Bereitschaft zur Ablegung des Gelübdes erklärt haben. Diese Erklärung ist dem Wahlvorschlag anzuschließen. Kein Bewerber darf auf mehreren Wahlvorschlägen genannt sein. Bitte beachten!
Die Wahlvorschläge zum Kirchengemeinderat können bis zum Freitag, 10. Oktober 2025, 18.00 Uhr beim geschäftsführenden Pfarramt schriftlich eingereicht werden.
Für die Kirchengemeinde Steinheim: Pfarrstraße 22
Für die Kirchengemeinde Söhnstetten: Kirchstraße 27
Ein Vordruck ist beim Pfarramt erhältlich.
Für die Kirchengemeinde Steinheim sind 9 Kirchengemeinderäte zu wählen und für die Kirchengemeinde Söhnstetten 7 Kirchengemeinderäte.
Die Wahlvorschläge dürfen für Steinheim höchstens 18 und für Söhnstetten 14 (doppelte Anzahl der zu wählenden KGR) Bewerber unter Angabe von Namen, (Haupt-)Beruf oder Dienstbezeichnung in nummerierter Reihenfolge aufführen.
Wahlvorschläge zum Kirchengemeinderat sind von mindestens zehn zur Wahl berechtigten Gemeindegliedern unter Angabe des Namens und der Anschrift zu unterzeichnen.
Bei der Wahl zur Landessynode gehört unsere Gemeinde zum Wahlkreis 8 Aalen/Schwäbisch Gmünd/Heidenheim. Für diesen Wahlkreis sind die Wahlvorschläge bei dem Vorsitzenden des Vertrauensausschusses für die Wahl, Pfarrer Nicolai Gießler, Lange Straße 23 in 73467 Kirchheim/Ries bis spätestens 19. September 2025 um 18 Uhr einzureichen.
In unserem Wahlkreis sind 3 Laien und 2 Theologen zu wählen. Der Wahlvorschlag für die Synodalwahl darf nicht mehr als die dreifache Zahl von Bewerbern enthalten; die Bewerber sind nach Theologen und Laien getrennt in geordneter, nummerierter Reihenfolge aufzuführen.
Diese Wahlvorschläge sind von mindestens zwanzig im Wahlkreis wahlberechtigten Kirchengemeindegliedern zu unterzeichnen.
Wir bitten alle Gemeindeglieder, die Wahlvorschläge vorzubereiten und einzureichen