Der Kirchengemeinderat:

„Kirchengemeinderat und Pfarrerinnen und Pfarrer leiten gemeinsam die Gemeinde. Getreu ihrem Amtsversprechen sind sie dafür verantwortlich, dass das Wort Gottes verkündigt und der Dienst der Liebe an jedermann getan wird."
(Kirchengemeindeordnung §16(1)

Gemeindeleitung bedeutet zunächst einmal Verwaltung des Bestehenden: Immobilienmanagement für Kirche, Pfarrscheuer, Gemeindehaus und Pfarrhaus, Finanzverwaltung, Erstellung von Haus- und Benutzungsordnungen, Festlegung von Opfer- und Jahresplänen, Verwaltung des Kindergartens, Schaffung effizienter Abläufe und Strukturen, usw.
Gemeindeleitung geschieht auch, und das ist mindestens so wichtig, im Fragen nach Gottes Willen: Was will Gott für die Gemeinde? Wohin soll die Reise gehen? Wie ist die Balance zu finden zwischen Innovation und Erhaltung von Bewährtem? Welche Schwerpunkte sind zu setzen? Welche strategische Entscheidungen müssen getroffen werden?
Der Kirchengemeinderat (KGR) der Evangelischen Kirchengemeinde Steinheim besteht aus 9 gewählten Mitgliedern. Kraft Amtes sind Mitglieder: Pfarrerin und Pfarrer. Die beiden Vorsitzenden bereiten die Sitzungen vor, übernehmen die Geschäftsführung und vertreten die Kirchengemeinde nach außen. Hinzu kommen als (nicht stimmberechtigte) Berater Diakon und Jugendreferent und – bei Bedarf – weitere Berater.
Folgende Ausschüsse wurden gebildet: Ausschuss Junge Erwachsene, Ehepaare und Familien, Bauausschuss, Festausschuss, Jugendausschuss (zurzeit ruhend), Kindergartenausschuss, Verwaltungsausschuss (Finanzen). Ferner gibt es den Arbeitskreis Öffentlichkeitsarbeit.
Die Sitzungen des KGR sind in der Regel öffentlich. Schauen Sie doch mal in einer Sitzung vorbei und informieren Sie sich über die Tätigkeit der Gemeindeleitung! Die Tagesordnung wird rechtzeitig bekanntgegeben (Albuchbote, Aushang in den Schaukästen).