Kirchenwahl 2025

Am Sonntag, 1. Advent, finden die Wahlen zum Kirchengemeinderat und zur Landessynode statt.
Wahlberechtigt sind alle Gemeindeglieder, die am Wahltag 14 Jahre alt sind und ihre Hauptwohnung im Bereich
der Württembergischen Landeskirche haben. Es wird eine Wählerliste angelegt.

Gemeindeglieder mit mehreren Wohnsitzen können wählen, welcher Kirchengemeinde sie angehören wollen.
Dies ist bei der jeweiligen Gemeinde anzumelden.

Wahllokal wird das Gemeindehaus sein. Hier können Sie zwischen 11 und 17 Uhr ihre Stimme abgeben.
Es werden Wahlbriefkästen aufgestellt, die am Wahlsonntag um 17 Uhr geleert werden.

Die dafür notwendigen Briefwahlunterlagen werden allen Wahlberechtigten zugesandt, Sie müssen dies nicht extra beantragen. Neben dem Einwurf in die Wahlbriefkästen können Sie die Briefwahl selbstverständlich auch auf dem Postweg vornehmen (Gebühr bezahlt Empfänger).

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