Was bedeutet Konfirmation?
Konfirmation kommt vom lateinischen "confirmare", "befestigen, festmachen" und meint die nachträgliche Bestätigung der eigenen (Säuglings-)Taufe. Wer als Säugling oder Kleinkind getauft wird, kann noch nicht selbständig sein Ja dazu sagen. Dies übernehmen stellvertretend Eltern und Paten. Deshalb dient der Konfirmandenunterricht als nachgeholter Taufunterricht, an dessen Ende die Konfirmation steht, also die bewusste eigene Entscheidung, die Taufe zu bejahen und sein Leben mit Jesus Christus zu gestalten.

Ich will mein Kind konfirmieren lassen. Was muss ich tun?
Zunächst einmal fragen Sie Ihren Sohn oder Ihre Tochter! Ihr Kind ist die Hauptperson und soll damit einverstanden sein, den Konfirmandenunterricht zu besuchen. Über den Albuchboten, die Presse und die Internetseite wird zum Anmeldeabend eingeladen, an dem auch die Konfirmanden teilnehmen. An diesem Abend werden die beiden Gruppen eingeteilt; das Anmeldeformular wird ausgefüllt. Das war's!

Wie ist das eigentlich mit der Religionsmündigkeit?
Religionsmündigkeit bezeichnet das Recht eines Kindes, selbst über seine Religionszugehörigkeit zu entscheiden. In Deutschland ist die Religionsmündigkeit im Gesetz über die religiöse Kindererziehung vom 15.07.1921 geregelt: Danach ist das Kind bereits ab Vollendung des 10. Lebensjahres zu hören, wenn es in einem anderen Bekenntnis als bisher erzogen werden soll. Ab Vollendung des 12. Lebensjahres darf ein Kind nicht mehr gegen seinen Willen in einem anderen Bekenntnis als bisher erzogen werden. Ab Vollendung des 14. Lebensjahres ist das Kind uneingeschränkt religionsmündig. Dies beinhaltet das Recht, aus der bisherigen Religionsgemeinschaft auszutreten, als auch das Recht, sich einer anderen Religionsgemeinschaft anzuschließen.

Ab wann kann mein Kind am Konfirmandenunterricht teilnehmen?
In der Regel, wenn es die 7. Klasse besucht und das 13. Lebensjahr vollendet hat. Den Jugendlichen ist daran gelegen, den Konfirmandenunterricht möglichst mit den Klassenkameraden zu besuchen.

Mein Kind ist noch nicht getauft. Kann es trotzdem am Unterricht teilnehmen?
Natürlich! Für diese Jugendlichen ist der Konfirmandenunterricht Taufunterricht, der zur Taufe hinführt. Die Taufe findet dann im Konfirmationsgottesdienst statt. Wichtig ist hierbei zu wissen, dass der Betreffende dann nicht konfirmiert wird, da er ja bereits öffentlich seinen Willen bekundet hat, getauft zu werden. Die Einsegnung erfolgt mit den Konfirmanden.

Wann findet der Konfirmandenunterricht statt?
In der Regel am Mittwochmittag im Gemeindehaus. Die wöchentliche Unterrichtszeit beträgt 90 Minuten. Hinzu kommen weitere Veranstaltungen wie die Freizeit, Jugendgottesdienste, die Teilnahme an mindestens vier Gemeindepraktika, usw. Die Schulen sind übrigens verpflichtet, in Kl. 8 den Mittwochnachmittag von schulischen Veranstaltungen freizuhalten.

Und das Abendmahl?
Früher stellte die Konfirmation die Voraussetzung zur Teilnahme am Abendmahl dar. Das hat sich geändert. Die Landessynode hat vor einigen Jahren beschlossen, dass Konfirmation und Abendmahl nichts mehr direkt miteinander zu tun haben. Es ist landeskirchliches Recht, dass immer alle zum Abendmahl eingeladen sind. So können auch Kinder und Jugendliche daran teilnehmen. Sie sollen altersgerecht vorbereitet sein. Im Konfirmandenunterricht wird das Thema natürlich speziell behandelt, doch können die Konfirmanden auch davor von Anfang an an Abendmahlsfeiern teilnehmen, gerne auch einmal in einer anderen Gemeinde („Learning by doing“).