Warum eine kirchliche Trauung?
Bei der kirchlichen Trauung wird der Ehebund im Namen Gottes gesegnet. Durch ihr Ja bekennen sich die Eheleute zur göttlichen Ordnung und zur christlichen Führung ihrer Ehe. Gott selbst will die Eheleute in ihrem Leben begleiten, ihnen in schönen und schweren Zeiten beistehen. Eine christliche Ehe hat ein festes Fundament, auf dem sich das gemeinsame Leben gründet.

Wir wollen uns kirchlich trauen lassen. Was tun?
Sie nehmen mit dem Gemeindebüro Kontakt auf (Fr. Serino; Tel.: 0 73 29 / 244). Der/die für Sie zuständige Geistliche setzt sich mit Ihnen anschließend in Verbindung, um das Traugespräch zu vereinbaren. Bei diesem Gespräch erfolgt die Anmeldung zur Trauung und die Festlegung der Details des Gottesdienstes (Lieder, musikalische Beiträge, Ringwechsel,...).

Was ist, wenn ein Ehepartner aus einer anderen Kirchengemeinde stammt?
Dann entscheiden Sie, wo die Trauung stattfinden soll. Grundsätzlich stehen zur Auswahl das Pfarramt der Braut, des Bräutigams und ihrer Eltern.

Kann auch ein auswärtiger Pfarrer die Trauung in Steinheim vornehmen?
Kein Problem! Der Geistliche muss dazu jedoch vorab beim Pfarramt die Erlaubnis einholen.

Ein Ehepartner ist katholisch oder gehört einer anderen christlichen Konfession an:
Der nichtevangelische Partner muss die Entscheidung, sich evangelisch trauen zu lassen, rechtzeitig seinem Heimatpfarramt bekanntgeben. Er muss außerdem versprechen, den evangelischen Ehegatten in der Ausübung seines Glaubens und die evangelische Kindererziehung nicht zu behindern.

Ein Partner ist aus der Kirche ausgetreten:
Die Trauung kann gewährt werden, wenn der ausgetretene Partner versprochen hat, den evangelischen Ehegatten in der Ausübung seines Glaubens nicht zu behindern. Beide Partner müssen zudem die evangelische Taufe und die evangelische Kindererziehung zusagen. Das Dekanatamt muss die Trauung genehmigen.

Ein Partner ist nicht getauft:
Die Trauung kann gewährt werden, wenn der evangelische Ehegatte darum bittet und der ungetaufte Partner versprochen hat, den evangelischen Ehegatten in der Ausübung seines Glaubens nicht zu behindern. Zudem soll die evangelische Kindererziehung beabsichtigt werden. Das Dekanatamt muss die Trauung genehmigen.

Trauung Geschiedener:
Wenn ein geschiedener Ehegatte wieder heiratet, kann aus besonderem seelsorgerlichen Grund die kirchliche Trauung auf Wunsch beider Brautleute vom Dekanatamt genehmigt werden.

Und die Kosten?
Für Gemeindemitglieder fallen keine speziellen Kosten für die kirchlicheTrauung an. Für auswärtige Paare wird ein Kostenbeitrag von 150,- EUR erbeten.

Anmeldung von Ehejubiläen
Grundsätzlich gibt es drei Möglichkeiten der gottesdienstlichen Feier eines Ehejubiläums (Goldende, Diamantene,... Hochzeiten) : · die Feier in einem eigenen Gottesdienst (zumeist an einem Samstag) · die Feier im Sonntagsgottesdienst · die Feier zu Hause im kleineren Rahmen Wichtig: Bitte melden Sie Ihren Wunsch nach einem gottesdienstlich begleiteten Ehejubiläum rechtzeitig im Gemeindebüro an (Tel.: 244)! Etwa 6 Monate Vorlauf sind nötig, um die Gottesdienstpläne, musikalische Wünsche, Mitwirkung von Chören, usw. so abzustimmen, damit Ihr Ehejubiläum ein wunderbares Ereignis wird, an das Sie hoffentlich noch lange gerne zurückdenken. Sollte aufgrund gesundheitlicher Probleme eine gottesdienstliche Feier einmal kurzfristig abgesagt werden müssen, kann sie zu einem späteren Zeitpunkt problemlos nachgeholt werden (evtl. in kleinerem Rahmen).