Was bedeutet Visitation?



Eine Kirchengemeinde wird alle acht Jahre vom Dekan und Schuldekan visitiert (besucht). Die Visitation geschieht nach der Ordnung der Landeskirche, d.h. sie erfolgt nach einem klar vorgegebenem Muster, dem sich die Kirchengemeinde nicht entziehen kann. Visitation ist also keine Kür, sondern Pflicht!

Visitation bedeutet Bestandsaufnahme: Wo steht die Kirchengemeinde? Wo ist sie stark, wo ist sie schwach? Wie wird sie „von außen“ wahrgenommen? Wo liegen die Aufgaben für die Zukunft? Ein besonderes Augenmerk liegt dabei auf der Gemeindeleitung (Kirchengemeinderat und Pfarrer, Pfarrerin). Wie ist die Zusammenarbeit? Wo gibt es Konflikte? Welches Profil hat die Gemeindeleitung? Reagiert und verwaltet sie nur oder ist sie imstande, strategische Weichenstellungen vorzunehmen?

Auftakt der Visitation bildete das Gemeindeforum. An diesem Abend, der unter dem Motto „Evangelisch in Steinheim!?“ stand, stellte sich die Kirchengemeinde mit ihren Aktivitäten vor. Anschließend wurden Personen des politischen und gesellschaftlichen Lebens gebeten, ihre Wahrnehmung der Kirchengemeinde schildern. In einem dritten Teil hatten alle Besucher die Möglichkeit, in Kleingruppen ins Gespräch zu kommen: Was verbinden sie mit der Evangelischen Kirchengemeinde? Was gelingt? Wie erleben sie die Gemeindeleitung? Posaunenchor, Band und Kirchenchor haben den Abend musikalisch mitgestaltet. . Die Moderation des Abends muss nach der Visitationsordnung von einer externen Person erfolgen und lag in diesem Fall bei Andrea Abele, Mergelstetten.

Die vorgestellten Präsentationen finden Sie unter folgenden Links: Präsentation 1 und Präsentation 2

Wie geht es weiter? Der KGR hat bei einem Klausurtag (21.05.) die Auswertung des Gemeindeforums vorgenommen und die Grundlagen für den zu verfassenden Gemeindeleitungsbericht geschaffen. Dieser Bericht wurde noch vor den Sommerferien an Dekan, Schuldekan und Oberkirchenrat versandt.

Die eigentliche Visitationswoche erfolgte in der Woche vom 03.-09.10.2011. In diesem Zeitraum haben Dekan und Schuldekan viele Besuche vorgenommen, so z.B. im Konfirmandenunterricht, im Kindergarten. Außerdem wurden viele Einzelgespräche geführt. Am 02.10. und 09.10. fanden die Visitationsgottesdienste statt, am 12.10. war Kirchengemeinderatssitzung mit Dekan Dr. Schlaudraff und am 09.11. mit Schuldekan Geiger.

Die Kirchengemeinde erhält einen Visitationsbescheid der Dekane. Weiterer Bestandteil der Visitation ist die dienstliche Beurteilung und Kontrolle der Pfarrstelleninhaber.
Die Gemeindeleitung wird nach Abschluss der Visitation die Gemeinde in geeigneter Weise informieren.

Andreas Neumeister, Pfr.

Hauptvisitation 2011



Kirchensteuer auf Kapitalertragsteuer – eine neue Steuer?
Viele Gemeindemitglieder haben in den vergangenen Wochen und Monaten Post von ihrer Bank erhalten. Darin wurde angekündigt, dass ab 2015 die Kirchensteuer auf Kapitalertragsteuer automatisch abgeführt wird. Diese Benachrichtigungen führten zu Irritationen und letztlich zu vielen Kirchenaustritten.
Eine neue Steuer? Hält die Kirche jetzt am sauer Ersparten die Hand auf? Abzocke oder was?

Nein, Kirchensteuer auf Kapitalerträge oberhalb des Steuerfreibetrages von 801,- EUR (bei Ledigen) bzw. 1.602,- EUR (bei Verheirateten) gibt es schon immer. Kapitalerträge waren schon früher als Einkommen in der Steuererklärung anzugeben und zu versteuern, inklusive Kirchensteuerzuschlag. Neu ist lediglich ab 2015 die Art der Erhebung: Seit 2009 wird die Kapitalertragsteuer direkt an der Quelle ihrer Entstehung von den Banken automatisch erhoben und an die Finanzbehörden weitergeleitet. Die Weiterleitung der Kirchensteuer auf die Kapitalertragsteuer, oft auch nur kurz „Abgeltungssteuer“ genannt, erfolgt während einer Übergangsfirst nur nach entsprechender Mitteilung des Steuerpflichtigen an seine Bank. Ab 2015 wird dann auch die anfallende Kirchensteuer automatisch an die Finanzbehörden weitergeleitet. Kurz gesagt: Keine neue Steuer, nur ein vereinfachtes Verfahren, indem die Banken diese „Abgeltungssteuer“ und damit auch die auf die Kapitalertragsteuer anfallende Kirchensteuer direkt an die Finanzbehörden abführen.
.
Ausführlichere Informationen finden Sie auf der Homepage der Landeskirche unter www.elk-wue.de unter „Steuer“. Unter der kostenlosen Telefonnummer 0800/7137137 geben die Steuerexperten des Oberkirchenrats montags bis freitags von 9.00-11.30 Uhr und montags bis donnerstags von 14.00-16.00 Uhr Auskunft.
Gerne dürfen Sie auch eine E-Mail an kirchensteuer@dont-want-spam.elk-wue.de mit Ihrer Anfrage senden.
Eine ausführliche Information der Gemeindemitglieder über die Landeskirche im Vorfeld, also vor der Benachrichtigung durch die Banken, wäre hier hilfreich gewesen.

Einige Details zur Besteuerung von Kapitaleinkünften
Oberhalb des Sparerfreibetrags von 801,- EUR bzw. 1.602,- EUR beträgt der Kapitalertragsteuersatz immer 25%, zuzüglich Solidaritätszuschlag (5,5% der Kapitalertragsteuer) und ggf. Kirchensteuer (Evangelische Landeskirche in Württemberg: 8% der Kapitalertragsteuer). Bei Kirchensteuerpflicht verringert sich die Bemessungsgrundlage aufgrund des Sonderausgabenabzugs.

Folgende Prozentsätze (Belastung der Kapitalerträge oberhalb des Sparerfreibetrags) ergeben sich:

 Kirchensteuersatz

 8%

 keine

 Kapitalertragsteuer

 24,5098%

 25,0000%

 Solidaritätszuschlag

 1,3480%

 1,3750%

 Kirchensteuer

 1,9608%

0,0000% 

 Gesamtbelastung der Kapitalerträge

27,8186% 

 26,3750%

• Es werden nicht die Kapitalerträge oberhalb des Sparerfreibetrags mit 8% Kirchensteuer belastet; die Bemessungsgrundlage ist vielmehr die Kapitalertragsteuer (25% abzüglich des Sonderausgabenabzugs für Kirchensteuer). Dies wird in der Öffentlichkeit oft sehr unpräzise dargestellt.

• Die zusätzliche Gesamtbelastung der Kapitalerträge durch Kirchensteuer beträgt somit gerundet „nur“ 1,45% im Vergleich zu nicht kirchensteuerpflichtigen Kapitaleinkünften!

• Ein (wenn auch nur kleiner) Vorteil besteht im o.g. Sonderausgabenabzug der Kirchensteuer, wodurch die Gesamtbemessungsgrundlage um knapp 0,5% reduziert wird.

Was passiert eigentlich mit meiner Kirchensteuer? Hier ist leider nach wie vor große Unkenntnis und Unsicherheit an der Basis festzustellen. In einem späteren Artikel sollen einige Informationen folgen.
A. Neumeister