Der Wiedereintritt eines Ausgetretenen in die Evangelische Landeskirche war vor nicht allzu langer Zeit eine komplizierte und manchmal auch peinliche Angelegenheit.
Damit ist jetzt Schluss. Wer wieder dazugehören will, erklärt beim Pfarrer oder der Pfarrerin, dass er wieder eintreten will. Wichtig hierbei: die Austrittsbescheinigung! Danach führt der/die Geistliche mit ihm ein Gespräch. Schließlich wird ein Formular ausgefüllt. Das war's! In der Sakristei (Nebenraum der Kirche) wird der Wiedereintritt vor einem Gottesdienst mit Unterschrift und Zeugen besiegelt. Auch die öffentliche Wiederaufnahme in einem Gottesdienst ist möglich. Wer aus einer anderen christlichen Kirche in die Evangelische Landeskirche in Württemberg eintreten will, benötigt ebenfalls den Nachweis des Austritts aus der bisherigen Kirche. Ein direkter Übertritt ist nicht möglich.